Nach dem deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) informieren wir Dich hiermit im Zusammenhang mit einem zukünftigen Recycling des vorliegenden Elektrogeräts wie folgt:

1. Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll

Erreicht das erworbene Produkt einmal das Ende der Betriebslebensdauer, so ist es als Altgerät nicht im Hausmüll zu entsorgen, sondern einem separaten Sammel- und Rückgabesystem zuzuführen.

2. Batterien, Akkus und Lampen

Herausnehmbare Batterien oder Akkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vorher zerstörungsfrei zu entfernen und entsprechend der geltenden Recyclingvorschriften getrennt zu entsorgen. Dies gilt nicht für Altgeräte, welche einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.

3. Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten

Du kannst Altgeräte unentgeltlich bei kommunalen Sammelstellen, dem Vertreiber des Produktes oder dem Hersteller abgeben.

Zur Rücknahme verpflichtet sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei einem Online-Vertrieb, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten. Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Online-Vertrieb für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart pro Rückgabe.

Als Hersteller sind wir an das Rücknahmesystem des Anbieters „take-e-back“ angeschlossen. Passende Rücknahmestellen findest du unter folgender URL: https://www.take-e-back.de/Verbraucher-Ruecknahmestellen-finden

4. Datenschutz

Soweit personenbezogene Daten auf dem Altgerät vorhanden sind, raten wir dazu, die Daten vor der Entsorgung zu löschen.

5. Bedeutung des Symbols der „durchgestrichenen Mülltonne“

Das auf dem zu entsorgenden Elektro- und Elektronikgerät abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Produktlebensdauer nicht in den Hausmüll gehört, sondern getrennt eine Entsorgung für Elektro- und Elektronikgeräte zuzuführen ist.

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